Milka Miličić
Rechtsanwältin

WiEReG-Novelle: Offenlegung von Treuhandschaften

Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) verpflichtet seit 2018 Rechtsträger in Österreich, ihre wirtschaftlichen Eigentümer:innen offenzulegen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Seit Oktober 2025 gelten neue Meldepflichten iSd WiEReG, wonach nun sämtliche Treuhandverhältnisse (sog „Nominee-Vereinbarungen“) verpflichtend offenzulegen sind.  

Was ist eine Nominee-Vereinbarung iSd WiEReG?

Unter einer Nominee-Vereinbarung versteht man eine rechtliche Konstruktion, bei der eine Person oder ein Rechtsträger nach außen im eigenen Namen auftritt, tatsächlich aber auf Weisung einer anderen Person handelt – ohne selbst wirtschaftlicher Eigentümer zu sein. Inhaltlich entspricht dies im Wesentlichen der in Österreich geltenden Definition der Treuhandschaft.

Neue Meldepflichten seit Oktober 2025

Mit 1. Oktober 2025 sind alle meldepflichtigen Rechtsträger verpflichtet, bestehende sowie neu abgeschlossene Nominee-Vereinbarungen offenzulegen. Meldepflichtig sind:

  • wie bisher: Nominee-Vereinbarungen mit Beteiligung von über 25 %,
  • NEU: Nominee-Vereinbarungen zwischen natürlichen Personen mit Beteiligung von 25 % oder weniger,
  • NEU: Nominee-Vereinbarungen, bei denen juristische Personen (zB GmbH) als Nominee (Treuhänder) auftreten,
  • NEU: Nominee-Vereinbarungen mit Nominee-Direktoren als Mitgliedern der obersten Führungsebene der Rechtsträger.

Im Meldeformular sind neben den beteiligten Personen auch deren jeweilige Rolle (Nominator, Nominee, Nominee-Direktor) sowie das Abschlussdatum der Vereinbarung anzugeben.

Fristen und Sanktionen

Vereinbarungen mit Beteiligungen bis 25 %, die von einer Meldebefreiung erfasst waren, müssen umgehend gemeldet werden. Bestand hingegen für den Rechtsträger bisher keine Meldebefreiung, so sind Treuhandverhältnisse mit Beteiligungen von 25 % und weniger ebenso erstmals ab Oktober zu melden, diesfalls jedoch spätestens im Zuge der verpflichtenden Jahresmeldung.

Verstöße gegen die neuen Pflichten können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen: Das WiEReG sieht ab 2025 verschärfte Finanzstrafbestimmungen vor. Sanktioniert werden insbesondere falsche oder unterlassene Meldungen, das Nichtvorlegen von Nachweisen sowie das Versäumen der Jahresbestätigung.

Rechtsträger sind daher gut beraten, bestehende Strukturen frühzeitig zu überprüfen und ihre Meldeprozesse anzupassen, um finanzielle Sanktionen zu vermeiden.

 

Milka Milicic | Rechtsanwältin – m.milicic@gibelzirm.com

Noemi Heinzle | Paralegal – n.heinzle@gibelzirm.com

Bild ©: Canadastock, 264989507 | shutterstock.com