GIBEL ZIRM Rechtsanwälte erwirkten neuerlich eine richtungsweisende Entscheidung zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Der Oberste Gerichthof hat die Rechtsauffassung unserer Kanzlei zu den wohnrechtlichen Erwerberschutzbestimmungen nach der Entscheidung zu 6 Ob 56/16b neuerlich bestätigt. Die Presse berichtet.