DACHBODENAUSBAU MIT TÜCKEN

GIBEL ZIRM Rechtsanwälte erwirkten neuerlich eine richtungsweisende Entscheidung zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Der Oberste Gerichthof hat die Rechtsauffassung unserer Kanzlei zu den wohnrechtlichen Erwerberschutzbestimmungen nach der Entscheidung zu 6 Ob 56/16b neuerlich bestätigt. Die Presse berichtet. 

Mehr anzeigen >

Erbe von Franz West

GIBEL ZIRM Rechtsanwälte vertreten die Stiftung des einflussreichsten österreichischen Gegenwartskünstlers in einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung. 

Mehr anzeigen >