In dem von Anna Portenschlager, LL.M. (WU) und Mag. Georg Männl betreuten Verfahren vertrat Gibel Zirm Rechtsanwälte einen Zinshauseigentümer in Wien. Der Mieter einer Erdgeschoßwohnung dieses Zinshauses hatte eigenmächtig den angrenzenden Lichthof bebaut und wurde deshalb gerichtlich aufgekündigt sowie weiters auf Unterlassung und Beseitigung des Zubaus geklagt.