Die Privatstiftung ist ein Rechtsträger, dem vom Stifter oder von der Stifterin Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck gewidmet wird. Die Stiftung hat keine Eigentümer oder Gesellschafter, allerdings Begünstigte, die vom Ertrag des Stiftungsvermögens profitieren. Ihr Zweck muss nach außen gerichtet (kein Selbstzweck) und erlaubt sein.
Mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 wurde eine tiefgreifende Reform des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) vorgenommen, die vor allem Immobilientransaktionen in Form von Share Deals betrifft. Nachstehend verschaffen wir einen Überblick über die wesentlichen Änderungen.
Wer vorsorgt, denkt meist an Immobilien, Bankguthaben oder Unternehmensanteile. Doch was passiert mit dem digitalen Vermögen – mit E-Mail-Konten, Social Media, Kryptowährungen oder Cloud-Daten – nach dem Tod?