Immobilienmakler, die als Doppelmakler tätig sind – also sowohl Käufer als auch Verkäufer vertreten – bewegen sich in einem heiklen Spannungsfeld zwischen den Interessen beider Parteien. In dieser Rolle stellt sich häufig die Frage, wie sie der Interessenwahrungspflicht gegenüber beiden Parteien sorgfältig nachkommen können.