Kunstrecht Rechtliche Beratung für den Kunstmarkt

Das Kunstrecht ist ein interdisziplinäres Rechtsgebiet, das zahlreiche Fachbereiche vereint – vom Kaufrecht, Urheber- und Persönlichkeitsrecht über Steuer- und Erbrecht bis hin zu Kulturgüterschutzbestimmungen. Der Umgang mit Kunstwerken, deren Entstehung, Provenienz, Nutzung oder Verwertung wirft regelmäßig vielschichtige Fragestellungen auf, die ein tiefes Verständnis der Branche ebenso erfordern wie eine präzise juristische Analyse. 

David Stockhammer

Wertvolles Kulturgut rechtlich absichern 

Kunst ist mehr als ein Kulturgut – sie ist Ausdruck gesellschaftlicher und historischer Entwicklungen, Investitionsobjekt und wirtschaftlicher Erfolgsfaktor zugleich. Der Kauf, Verkauf, die Digitalisierung und die Verwertung von Kunstwerken stellen daher hohe und zunehmend komplexe juristische Anforderungen an Künstler:innen, Sammler:innen, Galerien, Auktionshäuser, Stiftungen, Museen sowie andere kunstaffine Institutionen. Gerade in einem internationalen Markt, der von sich rasch wandelnden rechtlichen Rahmenbedingungen, neuen Technologien und wachsenden Compliance-Erwartungen geprägt ist, gewinnt professionelle Rechtsberatung an Bedeutung. 

Die Kanzlei GIBEL ZIRM Rechtsanwälte unterstützt Sie mit fundierter Expertise im Kunstrecht – national wie international. Unsere Anwält:innen verfügen über langjährige Erfahrung in der Begleitung von Kunsttransaktionen und beraten Sie umfassend bei der Strukturierung, Prüfung und Dokumentation kunstbezogener Rechtsgeschäfte. Wir erstellen und verhandeln maßgeschneiderte Verträge, führen Due-Diligence-Prüfungen durch und vertreten Ihre Interessen in streitigen Verfahren mit dem nötigen Feingefühl für künstlerische Werte und marktwirtschaftliche Realitäten. Durch unser Verständnis sowohl der kreativen Prozesse als auch der wirtschaftlichen Mechanismen des Kunstmarkts bieten wir Ihnen juristische Lösungen, die Substanz schützen, Chancen eröffnen und Risiken minimieren. 

Individuelle Lösungen für den Kunstmarkt 

Unsere Kanzlei versteht die Dynamiken des Kunstmarkts und unterstützt Sie bei sämtlichen Anliegen rund um Kunstwerke, Kunstprojekte und kunstbezogene Transaktionen. Unsere Anwält:innen begleiten private Sammler:innen beim Aufbau und der Verwaltung ihrer Kollektionen, beraten Galerien und Kunsthändler bei geschäftlichen und organisatorischen Entscheidungen und unterstützen Institutionen bei der rechtssicheren Umsetzung von Ausstellungen, Kooperationen oder Leihverkehr. Darüber hinaus entwickeln wir Strategien zur Absicherung geistiger Eigentumsrechte, prüfen die Zulässigkeit digitaler Nutzungsformen – etwa im Rahmen von Reproduktionen, Editionen oder NFT-Projekten – und beraten zu steuerlichen sowie grenzüberschreitenden Aspekten. 

Unser Ziel ist es, für Sie rechtssichere, praktikable und wirtschaftlich durchdachte Lösungen zu schaffen, die den besonderen Anforderungen des Kunstmarkts gerecht werden. Ob bei privaten Sammlungen, institutionellen Vorhaben oder im internationalen Kunsthandel – wir stehen Ihnen mit fachlicher Präzision, unternehmerischem Verständnis und persönlichem Engagement zur Seite. 

Verlässliche Expertise für Kunstliebhaber und Profis 

Kunst erfordert nicht nur ästhetisches Gespür, sondern auch juristische Präzision. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung im Kunstrecht und lassen Sie sich von uns individuell beraten. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch! 

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