Leistungen und Angebot zu Fokusgruppen
Ihre Ansprechpartner
Hemmschuh Wohnungseigentum
Eine besondere Problematik ergibt sich im Bereich des Wohnungseigentums. Zahlreiche Wohnungseigentümer:innen – mit oftmals nicht identen Interessen – mischen hier bei der Durchsetzung von Baumängeln mit. Doch was oft als Hemmschuh bezeichnet wird, ist auch einer der größten Vorteile. Denn zumeist lassen sich sehr ähnliche Interessen bei vielen Wohnungseigentümer:innen finden. Nicht selten sind auch die Kauf- und Bauträgerverträge nach dem BTVG ident. Durch eine möglichst effiziente Bündelung der Ansprüche lassen sich die Kosten und Risiken auf viele Personen verteilen, während der Vorteil (die Sanierung der Bauschäden) allen zugutekommt. Gerne bringen die Rechtsanwält:innen unserer Kanzlei ihre Expertise und ihr fundiertes juristisches Wissen ein und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Vertretung in Eigentümerversammlungen: Eigentümerversammlungen sind das häufigste Forum im Wohnungseigentum, um Beschlüsse zu fassen und die Meinungsbildung zu beeinflussen. Nicht selten werden Ansprüche erst weiterverfolgt, wenn in einer Eigentümerversammlung der notwendige Druck auf alle Parteien erzeugt wurde. GIBEL ZIRM Rechtsanwälte vertritt oder begleitet Sie gerne bei Eigentümerversammlungen, um für Ihren Standpunkt zu werben.
Der Weg zur Behebung der Baumängel
Nicht selten kommen derartig viele Anspruchsgegner:innen für Bauschäden in Frage, dass zunächst durch ein Rechtsgutachten die Zahl der möglichen Anspruchsgegner einzuschränken ist und die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung ermittelt werden muss. Gerne bringen wir unser umfassendes rechtliches Know-how ein, um die Basis für die Durchsetzung Ihrer Rechte zu schaffen.
Oftmals sind die Mängel gravierend, weshalb nicht bis zum Ende eines Rechtsstreits mit der Sanierung gewartet werden kann. Gleichzeitig soll jedoch nicht der Bauträger entlastet werden, indem die Sanierungskosten bei den Eigentümer:innen hängen bleiben. Unsere Rechtsanwält:innen sind erfahren im Zusammenspiel von Eigentümer:innen, Hausverwaltungen und Sachverständigen und unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um die Behebung von Schäden.
Ihre Ansprechpartner für erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung
Egal ob Ansprüche gegen Treuhänder, Makler, Baufortschrittsprüfer, Bauträger, Geschäftsführer des Bauträgers oder gegen die Versicherungen der Vorgenannten: Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche geht.
Nicht selten werden Bauschäden von Bauanzeigen, Bauaufträgen, Bauverboten oder sogar Abbruchbescheiden begleitet. GIBEL ZIRM Rechtsanwälte unterstützt Sie, auch diese Ansprüche abzuwehren.
Die Anwält:innen unserer Kanzlei verfügen über langjährige Expertise bei Ansprüchen rund um Bauschäden im Wohnungseigentum und stehen Eigentümer:innen sowie Eigentümergemeinschaften beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute und schildern Sie uns Ihren Fall.