Stiftungsrecht und Nachlassplanung Zukunft gestalten mit Weitblick und Rechtssicherheit

Eine durchdachte Nachlassplanung sichert Ihr Vermögen, schützt Ihre Familie und bewahrt Ihre Werte über Generationen hinweg. GIBEL ZIRM Rechtsanwälte berät und begleitet Sie bei der Vermögensplanung und -aufteilung, bei der Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügungen oder der Errichtung einer Stiftung – individuell, rechtssicher und vorausschauend. 

Porsche auf rotem Teppich

Nachlassplanung – Ihr Vermögen gezielt weitergeben 

Mit einer vorausschauenden Nachlassregelung stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Wünschen übertragen wird und Konflikte vermieden werden. Die zentralen Aspekte der Nachlassplanung gehen weit über die Erstellung von rechtssicheren Testamenten hinaus. Unsere erfahrenen Anwält:innen beraten Sie zu allen Formen von letztwilligen Verfügungen, zu vorweggenommenen Erbfolgen (Schenkungen), zum Erbvertrag und auch zur rechtssicheren und praxistauglichen Gestaltung einer Unternehmensnachfolge.  

Bei unserer Beratung berücksichtigen wir nicht nur rechtliche und steuerliche Aspekte, sondern auch Ihre persönlichen Werte und familiären Bedürfnisse. So entstehen maßgeschneiderte Lösungen, die Bestand haben. 

Im Rahmen unseres internationalen Netzwerks Ally Law sind wir in der Lage, auch bei internationalen Sachverhalten eine hochwertige rechtliche Unterstützung zu gewährleisten.  

Stiftungen – Werte bewahren, Zukunft gestalten 

Eine Stiftung bietet die Möglichkeit, Vermögen langfristig zu erhalten und einem bestimmten Zweck zu widmen – sei es für die eigene Familie, für gemeinnützige Anliegen oder unternehmerische Kontinuität. Damit eine Stiftung diesen Zweck nachhaltig erfüllen kann, muss die Stiftungserrichtung sorgfältig geplant werden.  

Unsere Expertise umfasst insbesondere die Erstellung von Stiftungsurkunden und Stiftungszusatzurkunden. Dabei nutzen wir den gesetzlich eingeräumten Gestaltungsspielraum unter Berücksichtigung der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, um die individuellen Vorstellungen des Stifters optimal in eine rechtssichere Urkundenform zu gießen. Neben der Errichtung begleiten wir Sie bei der laufenden Stiftungsverwaltung und gegebenenfalls bei der Anpassung von Stiftungsstrukturen an sich wandelnde rechtliche oder familiäre Rahmenbedingungen. 

Mit unserer Erfahrung aus der langjährigen Beratung und Vertretung von über 35 Privatstiftungen stehen wir Stiftern, Stiftungsorganen und Begünstigten mit fundiertem rechtlichem Wissen und einem tiefen Verständnis für wirtschaftliche und familiäre Zusammenhänge zur Seite. Unsere Anwält:innen sind selbst erfahrene Stiftungsvorstände, die erfolgreich Stifterfamilien betreuen und über umfassende Kompetenz in der sensiblen Thematik des „Generationenwechsels“ verfügen. 

Beugen Sie vor – mit einer klugen Nachlassregelung! 

Wenn Sie Fragen zu Stiftungsrecht und Nachlassplanung haben, zögern Sie nicht, auf uns.zuzukommen.  Lassen Sie uns gemeinsam die richtigen Weichen für die Zukunft stellen und eine Lösung finden, die Ihre Wünsche optimal umsetzt. Kontaktieren Sie uns und wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten. 

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