Leistungen und Angebot zu Stiftungsrecht und Nachlassplanung
Rechtssichere Gestaltung & individuelle Beratung
Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung erfordert präzise Planung – vom klar formulierten Stiftungszweck bis zur Etablierung einer passenden Organisations- und Kontrollstruktur. Wir begleiten Stifterinnen und Stifter bei der rechtssicheren Ausarbeitung der Stiftungs- bzw Gründungserklärung und stellen sicher, dass alle Vorgaben für die steuerliche Gemeinnützigkeit und Spendenbegünstigung erfüllt werden. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern werden steuerliche Vorteile optimal genutzt und rechtliche Risiken bereits im Gründungsprozess minimiert.
Laufende Betreuung: Statutencheck & rechtssichere Stiftungsverwaltung
Damit Ihre Stiftung langfristig handlungsfähig bleibt, prüfen wir regelmäßig Stiftungs- und Gründungserklärungen und unterstützen bei notwendigen Anpassungen an geänderte gesetzliche oder steuerliche Rahmenbedingungen.
Darüber hinaus beraten wir Stiftungsvorstände bei der rechtssicheren und effizienten Wahrnehmung ihrer Aufgaben – von der Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Vorstandssitzungen und Beschlussfassungen, über die Beratung zur Minimierung von Haftungsrisiken bis hin zur Auslegung von Satzungsbestimmungen und der Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten.
Unsere Beratung sorgt für klare Entscheidungsprozesse, reduziert Haftungsfallen und schafft eine stabile Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der gemeinnützigen Ziele.
Anwaltliche Beratung für gemeinnützige Stiftungen
Unsere Kanzlei begleitet Sie bei allen Schritten der Gründung und bei allen Fragen der laufenden Verwaltung bestehender gemeinnütziger Stiftungen in Österreich. Wir achten auf maßgeschneiderte und rechtlich einwandfreie Lösungen, die auf den jeweiligen Einzelfall angepasst sind und dem gemeinnützigen Engagement nachhaltige Wirkung verleihen. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine gemeinnützige Stiftung in Österreich errichten oder bestehende Strukturen optimieren möchten bzw. Rechtsfragen zur laufenden Verwaltung und Tätigkeit als Stiftungsvorstand haben!