Laufende Rechtsberatung von Privatstiftungen Erfahrung, die Vertrauen schafft

GIBEL ZIRM Rechtsanwälte bietet umfassende Expertise im Privatstiftungsrecht. Unsere Kanzlei betreut seit vielen Jahren laufend rund 35 Privatstiftungen in ganz Österreich. Von der strategischen Beratung bis zur operativen Umsetzung unterstützen wir Stifter, Stiftungsvorstände und Begünstigte in allen rechtlichen Fragen des Privatstiftungsgesetzes (PSG) sowie bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens. 

Leistungen und Angebot zu Stiftungsrecht und Nachlassplanung

Beratung und Vertretung der Stifterfamilie  

Die Bedürfnisse von Stifterfamilien und die rechtlichen Rahmenbedingungen des Privatstiftungsrechts verändern sich laufend. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Stiftung dauerhaft optimal auszurichten – zum Beispiel durch regelmäßige Statutenchecks, bei denen bestehende Stiftungserklärungen umfassend überprüft und gegebenenfalls an neue familiäre oder rechtliche Entwicklungen angepasst werden können. Durch ein ausführliches Vorgespräch stellen wir sicher, dass Ihre persönlichen Ziele und langfristigen Vorstellungen präzise berücksichtigt werden. 

Zugleich begleiten wir Familienmitglieder in ihrer Rolle als Begünstigte: Wir klären Rechte und Pflichten, prüfen Stiftungs- und Zusatzurkunden, bewerten Vorstandsentscheidungen und sichern Zuwendungs- und Kontrollrechte. Besonders in Konfliktsituationen, etwa bei strittigen Auslegungsfragen oder Interessenkollisionen innerhalb der Familie oder gegenüber dem Vorstand, vertreten wir Begünstigte entschlossen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die den langfristigen Interessen der Familie gerecht werden. 

Darüber hinaus beraten wir Stiftungsbeiräte als zentrale Kontrollorgane der Stiftung. Wir unterstützen bei der Zusammensetzung des Gremiums, der ordnungsgemäßen Durchführung von Sitzungen, der rechtssicheren Beschlussfassung und Protokollierung sowie – wenn erforderlich – bei der Durchsetzung von Rechten vor Gerichten. So stellen wir sicher, dass der Beirat seine Aufgaben im Einklang mit Stiftungszielen und geltendem Recht wirksam wahrnehmen kann. 

Rechtsberatung für Stiftungsvorstände 

Die Tätigkeit als Stiftungsvorstand bringt große Verantwortung mit sich: Sie sind verpflichtet, die Ziele der Stiftung zu erfüllen, das Vermögen sorgfältig zu verwalten und gesetzliche sowie satzungsmäßige Vorgaben einzuhalten. Fehler oder Unklarheiten können nicht nur finanzielle Risiken bergen, sondern auch persönliche Haftung nach sich ziehen. Wir unterstützen Stiftungsvorstände dabei, ihre Aufgaben rechtssicher und effizient wahrzunehmen.  

Ihre Anwält:innen für laufende Beratung von Privatstiftungen 

Mit unserer Spezialisierung im Stiftungsrecht und unserer Erfahrung in der laufenden Beratung von zahlreichen Privatstiftungen in Österreich sind wir eine verlässliche Anlaufstelle für alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Stiftungsrecht. Unsere Partner und Anwälte sind selbst erfahrene Stiftungsvorstände und stellen in ihrer Beratung stets die individuelle Situation in den Mittelpunkt. Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch! 

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