Folgerecht Rechtssicherheit für Künstler:innen beim Weiterverkauf

Das Folgerecht (auch „droit de suite“) ist ein wesentliches Instrument zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Künstler. Es garantiert, dass Kreative und ihre Rechtsnachfolger an der Wertsteigerung ihrer Werke beteiligt werden, indem ihnen beim Weiterverkauf im professionellen Kunsthandel ein prozentualer Anteil des Verkaufserlöses zusteht. Gerade in einem Markt, in dem Werke im Laufe der Zeit erhebliche Wertzuwächse erfahren können, stellt das Folgerecht einen zentralen Bestandteil fairer und nachhaltiger Vergütungsmodelle dar.

Die Kanzlei GIBEL ZIRM Rechtsanwälte unterstützt Künstler, Erben, Galerien, Auktionshäuser und Kunsthändler bei allen rechtlichen Fragen rund um das Folgerecht – von der Anspruchsermittlung über die Vertragsgestaltung bis zur Durchsetzung gegenüber Marktteilnehmern. Wir sorgen dafür, dass Ihre Ansprüche korrekt berücksichtigt und rechtzeitig geltend gemacht werden, und begleiten Sie verlässlich durch komplexe Abrechnungsstrukturen und internationale Rahmenbedingungen. 

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