Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) verpflichtet seit 2018 Rechtsträger in Österreich, ihre wirtschaftlichen Eigentümer:innen offenzulegen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Seit Oktober 2025 gelten neue Meldepflichten iSd WiEReG, wonach nun sämtliche Treuhandverhältnisse (sog „Nominee-Vereinbarungen“) verpflichtend offenzulegen sind.