David Stockhammer
Attorney

Erbrechtsstreit um Franz West zugunsten der Franz West Privatstiftung beendet

Franz West zählt zu den international erfolgreichsten österreichischen Künstlern der vergangenen Jahrzehnte. 2011 wurde er auf der Biennale in Venedig für sein Lebenswerk mit dem Goldenen Löwen geehrt.

Der Oberste Gerichtshof (2 Ob 122/20k) hat nunmehr eine Klärung über das rechtliche Schicksal des Nachlasses von Franz West vorgenommen. Damit wurde die spektakuläre Auseinandersetzung um das Werk des international erfolgreichsten österreichischen Künstlers der vergangenen Jahrzehnte beendet.

Franz West hat wenige Tage vor seinem Tod seinen Nachlass geregelt. Einerseits hat er Ehefrau und Kinder zu Erben eingesetzt und mit Immobilien bedacht. Andererseits hat er seine Kunstwerke in die von ihm errichtete Stiftung eingebracht, dies mit der erwiesenen Absicht, sein Werk von materiellen (Verwertungs-) Interessen seiner Erben zu lösen. Witwe und Kinder wollten diesen Willen des Erblassers nicht respektieren und haben kurz nach dessen Tod die Übertragung der Kunstwerke in die Franz West Privatstiftung gerichtlich angefochten. Damit haben sie gegen das Testament verstoßen und deshalb im Ergebnis ihr Erbrecht verloren, wodurch wiederum der Schwester als Erbin das gesamte Nachlassvermögen zusteht.

Die Schwester von Franz West hat mit der Franz West Privatstiftung vereinbart, in Umsetzung der Wünsche ihres Bruders dessen Kunstwerke und Kunstsammlung an die Franz West Privatstiftung zu übertragen. Nach den Worten von Erich Gibel und David Stockhammer (Gibel Zirm Rechtsanwälte), die die Schwester von Franz West im Verlassenschaftsverfahren vertreten haben, ist diese überglücklich, dass durch die vorliegende Gerichtsentscheidung nunmehr endlich die Umsetzung der Wünsche ihres verstorbenen Bruders bezüglich seines Werkes sichergestellt ist und die Franz West Privatstiftung ihre erfolgreiche Arbeit rechtlich abgesichert fortführen kann.

APA-Meldung vom 29.1.2021

Bild: ©  ashley-west-edwards, usUA4BT_JiU | unsplash.com