Im Zuge des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz („EAG“) sollen unter anderem die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens 2015 und das Ziel der Europäischen Union, bis 2030 zu 32% Strom aus erneuerbaren Quellen zu decken, durchgesetzt werden. Das Gesetz ist in zwei große Bereiche der Förderung unterteilt: Einerseits soll der Betrieb von erneuerbaren Anlagen durch Marktprämien und andererseits die Investition durch Investitionszuschüsse gestärkt werden.