Kann ein Bauunternehmen für einen Legionellenbefall haften?

Ja, sofern die konkrete Gefahr für das Bauunternehmen erkennbar bzw. vorhersehbar war und die objektiv gebotene Sorgfalt verletzt wurde. Maßgeblich sind die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung sowie das Verhältnis zwischen den gefährdeten Interessen und den zumutbaren Abwehrmaßnahmen; die Sorgfaltspflichten dürfen jedoch nicht zu einer verschuldensunabhängigen Haftung überspannt werden.

Kontaktieren Sie uns

Schildern Sie Ihr Anliegen, unsere Expert:innen helfen weiter.

Wünschen Sie einen Rückruf oder eine Antwort per E-Mail?

Gewünschter Rückruftermin
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme zu.
Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und stimme zu.