Wann muss eine Privatstiftung Auskunft erteilen?

Sobald eine Schenkung des Erblassers an die Stiftung oder über die Stiftung indiziert ist, also ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen. Der Pflichtteilsberechtigte muss also nicht bereits alles im Detail beweisen, um Auskunft verlangen zu können.

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