Was gilt, wenn mehrere Personen für einen Legionellenschaden verantwortlich sind?

Sind mehrere Personen für einen Schaden ursächlich und lässt sich nicht feststellen, welchen Anteil jede einzelne Person daran trägt, kann gemäß § 1302 ABGB eine solidarische Haftung eintreten. Der Geschädigte kann dann jeden der Beteiligten für den gesamten Schaden in Anspruch nehmen; demjenigen, der den Schaden ersetzt hat, bleibt der Rückgriff auf die übrigen Mitverursacher vorbehalten.

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