Die EU Inc. – der ambitionierte Entwurf der EU-Kommission für eine neue Gesellschaftsform
Eine Gesellschaftsform für ganz Europa – einfach, digital und einheitlich? Eine Vision oder bald die Realität?
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Start-Up-Gründer und Investoren in der Europäischen Union kennen das Problem: 27 unterschiedliche Gesellschafts- und Unternehmensrechtssysteme; viele davon (Österreich eingeschlossen) sind mit beträchtlichen bürokratischen Hürden beladen. Am 19.3.2026 hat die EU-Kommission ihr Vorhaben zur neuen EU-weiten Gesellschaftsform, der EU Inc., vorgestellt. Vielversprechend ist, dass es sich hierbei um eine (direkt anwendbare) EU-Verordnung und keine Richtlinie handeln soll. Im Rahmen der Umsetzung einer Richtlinie stünde den Nationalstaaten wiederum ein gewisser Ermessensspielraum zu, der zwangsläufig zu einer gewissen Rechtszersplitterung führt.
Die EU Inc. soll nationale Gesellschaftsformen ergänzen, ohne diese zu ersetzen. In steuerlicher Hinsicht bleibt es bei der Anwendung des jeweiligen nationalen Rechts der Mitgliedstaaten; ein harmonisiertes Steuersystem speziell für die EU Inc. ist im Entwurf nicht vorgesehen. Letzteres wäre aufgrund des in Steuersachen geltenden Einstimmigkeitsprinzips auch überaus schwer durchsetzbar.
Folgende zentrale Elemente der neuen Gesellschaftsform wurden vorgestellt:
- Gründung & Verwaltung: Die Gründung soll in maximal 48 Stunden und für unter 100 Euro möglich sein – ohne Mindestkapitalerfordernis (hierin läge ein massiver Unterschied zum österreichischen Rechtssystem, das für die GmbH und die FlexCo ein Mindestkapitalerfordernis von EUR 10.000,-- vorsieht). Alle Verwaltungsschritte werden über ein zentrales EU-Register vollständig digital abgewickelt.
- Once-Only Prinzip: Unternehmensdaten müssen nur einmal an ein neu einzurichtendes EU-Zentralregister übermittelt werden. Über dieses Register können dann beispielsweise auch UID-Nummern eingeholt werden, ohne dass bereits eingereichte Unterlagen erneut vorgelegt werden müssen.
- Anteilsstruktur und Finanzierung: Die Gesellschaftsanteile können in verschiedene Klassen aufgeteilt werden und mit abgestuften Stimm- und Beteiligungsrechten versehen sein; die Anteilsübertragung soll vereinfacht und digital gestaltet werden. Auch letzteres würde einen massiven Unterschied zum geltenden Regime in Österreich darstellen, welches bei der Übertragung von GmbH-Anteilen beispielsweise die Notariatsaktspflicht vorsieht. Die Frage, ob EU Inc. Zugang zu Kapitalmärkten erhalten, soll von den jeweiligen Mitgliedsstaaten beantwortet werden.
- Mitarbeiterbeteiligung (EU-ESO): Mit den sogenannten EU Employee Stock Options (EU-ESO) soll die steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen europaweit vereinheitlicht werden. Vorgesehen ist eine ausschließlich nachgelagerte Besteuerung (die Steuerlast entsteht erst im Moment des Verkaufs der Anteile). Dies würde die steuerliche Rechtssicherheit für Start-Ups enorm erhöhen.
- Umwandlung und Umgründung: Unternehmen aus allen EU-Mitgliedstaaten sollen die Möglichkeit haben, ihre Gesellschaftsform im Wege von Umwandlung, Verschmelzung oder Spaltung in die EU Inc. umzuwandeln.
- Liquidation: Für Liquidationsverfahren sieht der Entwurf eine vollständig digitale Abwicklung vor.
Sollte der Zeitplan eingehalten werden können, würde der Rechtsakt noch 2026 verabschiedet werden. Nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt würde die Verordnung 20 Tage später in Kraft treten; die unmittelbare Geltung wäre dann zwölf Monate darauf – voraussichtlich Anfang 2028 – gegeben. Es bleibt abzuwarten, ob der überaus ambitionierte Entwurf es in der derzeitigen Form durch den Gesetzgebungsprozess schafft.