Stiftungserklärung aktualisieren: Lassen Sie jetzt Ihre Stiftungsurkunde überprüfen

Ist Ihre Stiftungserklärung noch aktuell? In unserer täglichen Praxis sehen wir Familienstiftungen, die mit veralteten Stiftungserklärungen arbeiten. Häufig sind diese mehr als zwanzig Jahre alt und wurden seit ihrer Errichtung kaum mehr überprüft. Nicht selten kennen weder die Stifterfamilie noch der Stiftungsvorstand den genauen Inhalt der maßgeblichen Regelungen, weil die Stiftung ohnehin im Einvernehmen mit den Beteiligten geführt wird.

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Dabei bilden die Stiftungsurkunde und die Stiftungszusatzurkunde das Fundament jeder Privatstiftung, an der sich jegliches Vorstandshandeln zu orientieren hat. Gerade deshalb empfiehlt es sich, die Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde regelmäßig zu überprüfen und diese bei Bedarf zu aktualisieren.

Warum Ihre Stiftungserklärung möglicherweise veraltet ist

Das Privatstiftungsgesetz (PSG) bietet einen außerordentlich großen Gestaltungsspielraum bei der Etablierung der Stiftungsgovernance. Dieser Spielraum wurde jedoch in den vergangenen Jahrzehnten durch umfangreiche Rechtsprechung konkretisiert. Der Oberste Gerichtshof hat zahlreiche stiftungsrechtliche Fragestellungen geklärt, Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt und zugleich rechtliche Grenzen gezogen. 

Dadurch hat sich das österreichische Stiftungsrecht erheblich weiterentwickelt – und das, obwohl die vielfach angekündigten gesetzlichen Reformen letztlich nicht umgesetzt wurden. Viele ältere Stiftungserklärungen und Stiftungszusatzurkunden entsprechen daher in wesentlichen Punkten nicht mehr den heute geltenden rechtlichen Standards. 

Im Rahmen einer professionellen Stiftungsurkundenüberprüfung zeigen sich regelmäßig folgende Problemfelder:

  • Veraltete Formulierungen: Viele Formulierungen, die bei Errichtung der Stiftung als Standard galten, werden heute anders ausgelegt als ursprünglich beabsichtigt. Dies betrifft insbesondere Regelungen zum Vermögenserhalt oder zu Anlagegrundsätzen. Die Folge können unerwünschte Einschränkungen bei der Verwaltung des Stiftungsvermögens sein, die so weit gehen können, dass sie dem langfristigen Erfolg der Stiftung entgegenstehen.

  • Regelungen zum Beirat: Die Rechtsprechung zum Beirat hat über viele Jahre besondere Aufmerksamkeit erregt. Zwar wurden zahlreiche Stiftungserklärungen an die Judikatur angepasst, häufig beschränkten sich die Änderungen jedoch auf die Kompetenzen des Beirats. Weniger bekannt, aber ebenso bedeutsam sind die Rechtsprechungslinien zur Organqualität und zum sogenannten „geheimen Organ“. Im Rahmen einer Stiftungsurkundenüberprüfung sollte daher geprüft werden, ob der Beirat rechtlich wirksam eingerichtet wurde und seine Kontroll- und Schutzfunktion tatsächlich erfüllen kann.

  • Rolle des Stiftungsprüfers: Dem Stiftungsprüfer wurde in den Anfangsjahren des österreichischen Stiftungswesens häufig wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Tatsächlich handelt es sich jedoch um das einzige gesetzlich zwingend vorgesehene Kontrollorgan des Stiftungsvorstands. Eine moderne Stiftungserklärung sollte daher klare und durchdachte Regelungen zur Bestellung und Unabhängigkeit des Stiftungsprüfers enthalten. 

  • Veraltete Governance-Strukturen: In vielen älteren Privatstiftungen entsprechen die Organisations- und Entscheidungsstrukturen nicht mehr den heutigen Best Practices. Mehr als drei Jahrzehnte Stiftungspraxis haben gezeigt, welche Governance-Modelle effizient, rechtssicher und nachhaltig funktionieren. Sofern Änderungsrechte noch bestehen, sollte geprüft werden, ob Entscheidungsprozesse, Kontrollmechanismen und Zuständigkeiten zeitgemäß ausgestaltet sind.

  • Familiäre Veränderungen berücksichtigen: Neben den rechtlichen Entwicklungen haben sich oftmals auch die familiären Verhältnisse verändert. Die Geburt von Kindern oder Enkelkindern, Unternehmensnachfolgen, geänderte Vermögensverhältnisse oder neue familiäre Bedürfnisse können dazu führen, dass die ursprünglichen Begünstigtenregelungen nicht mehr den Vorstellungen entsprechen. Bestehen noch umfassende Änderungsrechte, können auch in diesem Punkt Aktualisierungen vorgenommen werden.

Jetzt handeln: Stiftungserklärung aktualisieren und rechtssicher gestalten

Gerade wenn Änderungsrechte noch bestehen, ist jetzt der ideale Zeitpunkt, die Stiftungserklärung auf den Prüfstand zu stellen. Im Rahmen einer professionellen Stiftungsurkundenüberprüfung analysieren wir die Stiftungsurkunde sowie allenfalls bestehende Zusatzurkunden im Hinblick auf ihre rechtliche Aktualität und praktische Zweckmäßigkeit. 

Dabei prüfen wir insbesondere:

  • die Organisations- und Governance-Struktur der Stiftung,
  • die Kontrollmechanismen und Organzuständigkeiten,
  • die Begünstigtenregelungen und Zuwendungspolitik,
  • die Veranlagungsrichtlinien.

Eine aktualisierte Stiftungserklärung schafft Rechtssicherheit, stärkt die Stiftungsgovernance und trägt dazu bei, den Stifterwillen langfristig zu sichern. Lassen Sie jetzt Ihre Stiftungserklärung überprüfen und erfahren Sie, ob es sinnvoll ist, Ihre Stiftungserklärung oder Stiftungszusatzurkunde anzupassen.

 

Häufig gestellte Fragen 

Wann muss eine Stiftungserklärung angepasst werden?

Sofern umfassende Änderungsrechte bestehen, sollte die Stiftungserklärung insbesondere dann auf ihre Aktualität geprüft werden, wenn sich die rechtlichen oder familiären Rahmenbedingungen wesentlich verändert haben. Besonders bei älteren Stiftungsurkunden und Stiftungszusatzurkunden empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung, da sich das österreichische Stiftungsrecht in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich durch die Rechtsprechung weiterentwickelt hat. 

Stiftungserklärung veraltet – was tun?

Ob eine Stiftungserklärung veraltet ist, lässt sich am besten durch eine professionelle Stiftungsurkundenüberprüfung feststellen. Bei dieser wird auch analysiert, ob und in welchem Umfang Änderungen laut den Bestimmungen der Stiftungserklärung selbst und laut den Bestimmungen des Gesetzes überhaupt möglich sind. Sofern entsprechende Änderungsrechte bestehen, kann die Stiftungserklärung anschließend gezielt aktualisiert werden. Häufig zeigen sich dabei Anpassungsmöglichkeiten bei Governance-Strukturen, Begünstigtenregelungen, Kontrollmechanismen oder Veranlagungsrichtlinien.

Stiftungsurkunde in Österreich überprüfen lassen 

Die regelmäßige Überprüfung einer Stiftungsurkunde ist ein wichtiger Bestandteil einer verantwortungsvollen Stiftungsverwaltung. Wir überprüfen regelmäßig Stiftungsurkunden und Stiftungszusatzurkunden auf ihre rechtliche Aktualität, Praxistauglichkeit und mögliche Optimierungspotenziale. Gerade bei Privatstiftungen, deren Urkunden vor vielen Jahren errichtet wurden, kann eine Überprüfung erhebliche Vorteile bringen und dazu beitragen, spätere Konflikte oder rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.

Privatstiftung: Stiftungserklärung aktuell halten

Die Stiftungserklärung bildet das Fundament jeder Privatstiftung und bestimmt die Spielregeln für die Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie die Begünstigung der Destinatäre. Wer seine Stiftungserklärung regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert, schafft Rechtssicherheit, stärkt die Governance der Stiftung und stellt sicher, dass die Stiftung auch künftig den Vorstellungen des Stifters entspricht. Eine laufende Anpassung an rechtliche Entwicklungen und veränderte familiäre Rahmenbedingungen trägt wesentlich zum langfristigen Erfolg einer Privatstiftung bei.

 

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