Aus unternehmerischen, steuerlichen oder haftungsrechtlichen Gründen ist oftmals eine Änderung der Unternehmensstruktur oder ein Wechsel der bestehenden Unternehmensform sinnvoll oder notwendig, z.B. vom Einzelunternehmen zur GmbH oder von einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft. Als mögliches Instrument hierfür bietet sich die Einbringung als Umgründungsmaßnahme an. Unsere Anwält:innen beraten Unternehmen jeder Form und Größe bei Einbringungen – sei es von (Teil-)Betrieben oder Geschäfts- bzw. Mitunternehmensanteilen.
Leistungen und Angebot zu Umgründungen
Unsere Leistungen im Bereich Einbringungen
Wie bei jeder Umgründungsmaßnahme ist bei einer geplanten Einbringung die Einholung der rechtlichen sowie steuerlichen Expertise unerlässlich. Wir begleiten Ihre Umgründung mit Fachwissen, Effizienz und Präzision, um diese optimal umzusetzen. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Rechtliche Beratung zu allen rechtlichen Implikationen der Einbringung
- Erstellung und Prüfung von Einbringungsverträgen
- Begleitung bei Gesellschafterbeschlüssen und Firmenbuchverfahren
- Koordination mit Steuerberatern
- Abwicklung der Eintragung der Einbringung im Firmenbuch
Ihre Vorteile
Die Einbringung kann sowohl rechtliche als auch strategische Vorteile mit sich bringen. GIBEL ZIRM Rechtsanwälte berät Sie umfassend zu dieser Gestaltungsmöglichkeit und sorgt für eine professionelle und tadellose Umsetzung.