Ist ein Vergleich verbindlich?

Ja, ein Vergleich hat rechtliche Bindungswirkung und verpflichtet beide Parteien zur Einhaltung der vereinbarten Bedingungen. Ein Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs ist nur möglich, wenn er den Parteien vorbehalten wurde. Ein gerichtlicher Vergleich hat zudem dieselbe Vollstreckungswirkung wie ein Urteil und kann bei Nichterfüllung im Weg der Exekution durchgesetzt werden.

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