Kann ein Sanierungsbeschluss angefochten werden?
Ja. Ein Beschluss über eine Sanierungsmaßnahme kann von überstimmten oder nicht beteiligten Wohnungseigentümern wegen formaler Mängel der Beschlussfassung angefochten werden. Bei Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung kann ein Beschluss darüber hinaus auch inhaltlich angefochten werden, etwa wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.