Kann man einen Gerichtsprozess vermeiden?
Ja. Die Parteien können ein Verfahren durch einen außergerichtlichen Vergleich vermeiden oder ein bereits laufendes Verfahren jederzeit bis zur Urteilsverkündung durch einen gerichtlichen Vergleich beenden. Zusätzlich besteht mit dem prätorischen Vergleich die Möglichkeit, noch vor Einbringung einer Klage eine gerichtlich protokollierte, vollstreckbare Einigung zu erzielen.