Muss jeder Wohnungseigentümer einer Sanierung zustimmen?
Nein. Bei Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung genügt ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer, eine einstimmige Zustimmung ist nicht erforderlich. Für die Durchführung von Maßnahmen der ordentlichen Verwaltung muss die Hausverwaltung keinen Beschluss zur Durchführung der Maßnahmen einholen. Auch bei außerordentlichen Verwaltungsmaßnahmen kommt der erforderliche Beschluss grundsätzlich mit Mehrheit zustande; eine überstimmte Minderheit kann den Beschluss allerdings unter bestimmten Voraussetzungen anfechten.