Wann kann ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft angefochten werden?

Ein Beschluss kann innerhalb eines Monats ab Anschlag im Haus gerichtlich angefochten werden. Gründe sind formelle Mängel, Gesetzwidrigkeit oder das Fehlen der erforderlichen Mehrheit. Beschlüsse zur außerordentlichen Verwaltung können zusätzlich nach § 29 WEG angefochten werden.

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