Was darf die Eigentümergemeinschaft entscheiden?
Die Eigentümergemeinschaft entscheidet über Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung – von der Erhaltung allgemeiner Teile über die Rücklagenbildung bis hin zur Bestellung des Verwalters und der Hausordnung. In der ordentlichen Verwaltung entscheidet die Mehrheit nach gesetzlichen Regeln.