Was darf die Eigentümergemeinschaft entscheiden?

Die Eigentümergemeinschaft entscheidet über Angelegenheiten der Liegenschaftsverwaltung – von der Erhaltung allgemeiner Teile über die Rücklagenbildung bis hin zur Bestellung des Verwalters und der Hausordnung. In der ordentlichen Verwaltung entscheidet die Mehrheit nach gesetzlichen Regeln.

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