Was darf man in einer Eigentumswohnung verändern?
Grundsätzlich darf man auf eigene Kosten Änderungen vornehmen. Sobald schutzwürdige Interessen anderer Wohnungseigentümer berührt sein könnten, ist jedoch die Zustimmung aller anderen erforderlich – oder diese muss gerichtlich ersetzt werden.