Was darf man in einer Eigentumswohnung verändern?

Grundsätzlich darf man auf eigene Kosten Änderungen vornehmen. Sobald schutzwürdige Interessen anderer Wohnungseigentümer berührt sein könnten, ist jedoch die Zustimmung aller anderen erforderlich – oder diese muss gerichtlich ersetzt werden.

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