Was ist bei Bauträgerprojekten rechtlich zu beachten?
Bei Bauträgerprojekten, welche eine Zahlung des Erwerbers an den Bauträger vor der Fertigstellung vorsehen, ist das Bauträgervertragsgesetz (kurz BTVG) anzuwenden. Das BTVG sieht dabei bestimmte Mindestinhalte des Kaufvertrags vor und gibt auch Vorgaben für die Abwicklung des Kaufs. Vorgesehen sind hierbei vorvertragliche Aufklärungspflichten, die bestimmte Angabe des Kaufgegenstands sowie der Fristen zur Übergabe und Fertigstellung der gekauften Immobilien. Verpflichtend ist zudem die Absicherung des Erwerbers für geleistete Zahlungen, welche grundsätzlich nach Baufortschritt gemäß einem vom Gesetz vorgegebenen Ratenplan erfolgen.