Was ist bei Miet- und Pachtverhältnissen rechtlich zu beachten?
Bei Bestandverträgen (Miete/Pacht) ist zunächst die Abgrenzung entscheidend, ob die Sache nur zum Gebrauch (Miete) oder zu Gebrauch und Fruchtziehung (Pacht) überlassen wird, da davon insbesondere die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes (MRG) abhängt. Das MRG verdrängt zum Schutz des typischerweise schwächeren Mieters in wichtigen Bereichen (Kündigungsschutz, Mietzinsobergrenzen, Eintrittsrechte) das liberalere ABGB, gilt grundsätzlich für Raummiete und kann je nach Gebäude nur voll, teilweise oder gar nicht anwendbar sein.