Was können Wohnungseigentümer bei Mängeln am Gebäude tun?

Bei Mängeln am Gebäude müssen Wohnungseigentümer Schäden an allgemeinen Teilen der Liegenschaft und ernste Schäden des Hauses dem Verwalter unverzüglich melden; bei Gefahr im Verzug dürfen sie auch selbst notwendige Sofortmaßnahmen setzen. Die Erhaltung allgemeiner Teile und die Behebung ernster Schäden gehören zur ordentlichen Verwaltung, sodass Wohnungseigentümer deren Durchführung nötigenfalls gerichtlich durchsetzen können. wegen Für ursprüngliche Baumängel können einzelne Wohnungseigentümer zudem Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Bauträger als Vertragspartner geltend machen.

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