Was passiert, wenn die Rücklage für die Sanierung nicht ausreicht?
Reicht die Rücklage nicht aus, um die Kosten einer ordnungsgemäßen Erhaltungsmaßnahme zu decken, kann die Eigentümergemeinschaft ein Darlehen aufnehmen oder den Wohnungseigentümern eine zusätzliche Nachzahlung vorschreiben, um die fehlenden Mittel aufzubringen.