Welche Ansprüche bestehen bei Baumängeln im Wohnungseigentum?
Bei Baumängeln im Wohnungseigentum kommen gegen den Bauträger, als Vertragspartner aus dem Kaufvertrag, vor allem Gewährleistungsansprüche wie Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Vertragsauflösung sowie Schadenersatzansprüche in Betracht. Einzelne Eigentümer können aber auch den aliquot auf sie fallenden Teil des Deckungskapitals fordern. Unabhängig von vertraglichen Ansprüchen hat jeder Wohnungseigentümer zudem gewisse Mindestrechte, die er durch Antrag bei Gericht durchsetzen kann, etwa dass notwendige Arbeiten an allgemeinen Teilen der Liegenschaft durchgeführt werden.