Welche Rechte hat ein Wohnungseigentümer?

Zu den wesentlichen Rechten zählen das Nutzungsrecht, das Recht auf Änderungen am Objekt, Stimmrechte in der Eigentümergemeinschaft sowie Minderheitsrechte bei der Willensbildung. Diese Mitwirkungsrechte können vertraglich nicht abbedungen werden.

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