Welche Rechte und Pflichten haben Wohnungseigentümer?
Als Wohnungseigentümer dürfen Sie Ihr Wohnungseigentumsobjekt allein nutzen und darüber verfügen. Sie dürfen es auch auf eigene Kosten ändern, sofern keine schutzwürdigen Interessen der anderen Eigentümer beeinträchtigt werden (§ 16 WEG). Zugleich müssen Sie Ihr Objekt so instand halten, dass den anderen Eigentümern kein Nachteil entsteht. Außerdem tragen Sie die Aufwendungen der Liegenschaft einschließlich der Beiträge zur Rücklage grundsätzlich im Verhältnis Ihrer Miteigentumsanteile (§ 32 WEG). Bei Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft können Sie mitstimmen und diese anfechten.