Wer entscheidet über eine Sanierung im Wohnungseigentum?

Über geringfügige Sanierungen an Oberflächen im eigenen Objekt entscheidet grundsätzlich jeder Eigentümer selbst. Bei darüberhinausgehenden Schäden hängt es davon ab, ob es sich um ordentliche oder außerordentliche Verwaltung handelt. Bei der Erhaltung allgemeiner Teile und der Behebung ernster Schäden entscheidet die Mehrheit der Wohnungseigentümer, oft vertreten durch die Hausverwaltung; geht die Sanierung darüber hinaus, ist zwingend vorher ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft einzuholen.

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