Wer haftet für Baumängel in einer Wohnungseigentumsanlage?
Für ursprüngliche Baumängel in einer Wohnungseigentumsanlage haftet vertraglich in erster Linie der Bauträger, wobei die Ansprüche grundsätzlich den einzelnen Wohnungseigentümern zustehen, nicht der Eigentümergemeinschaft. Die Wohnungseigentümer können ihre Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche jedoch an die Eigentümergemeinschaft abtreten.