Wer muss die Kosten für die Behebung von Baumängeln tragen?

Die Kosten für die Behebung eines Baumangels hat grundsätzlich jener Vertragspartner zu tragen, der für den Mangel rechtlich einzustehen hat. Entscheidend ist dabei insbesondere die Ursache des Mangels und die jeweilige vertragliche Ausgestaltung. Je nach Fall kann dies etwa der Bauträger, Verkäufer oder das ausführende Unternehmen sein.

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