Wer trägt die Kosten einer Sanierung im Wohnungseigentum?

Für geringfügige Schäden am eigenen Wohnungseigentumsobjekt zahlt grundsätzlich der jeweilige Eigentümer selbst. Für die Erhaltung allgemeiner Teile sowie für ernste Schäden des Hauses, etwa einen Wasserrohrbruch, kommt die Eigentümergemeinschaft auf, finanziert in der Regel aus der Rücklage.

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