Stiftungsvermögen bei der Scheidung Stiftungsrecht und Ehescheidung in Österreich

Eine Ehescheidung ist immer mit rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen verbunden. Besonders komplex wird die Situation dann, wenn ein Ehepartner mit einer Stiftung verbunden ist – sei es als Stifter oder Begünstigter. In solchen Fällen greifen Familienrecht und Stiftungsrecht ineinander, was eine spezialisierte rechtliche Vertretung erforderlich macht. Als auf Stiftungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beraten und vertreten wir unsere Mandant:innen auch in Ehescheidungssituationen in gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen. Wir evaluieren mit ihnen die Verflechtungen des Stiftungs- und Familienrechts in ihren konkreten Situationen. 

 

Die Privatstiftung im österreichischen Recht 

Die österreichische Privatstiftung nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) dient häufig der langfristigen Sicherung und Verwaltung von Familienvermögen. Mit der Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung gibt der Stifter seine Verfügungsgewalt über das eingebrachte Vermögen grundsätzlich auf. Vermögen, das bereits in eine Privatstiftung übertragen wurde, befindet sich daher nicht mehr im Eigentum des stiftenden Ehegatten, sondern im Eigentum der Stiftung, die von unabhängigen Stiftungsvorständen gemäß dem festgelegten Stiftungszweck verwaltet wird. Eine Stiftung hat keine „Eigentümer“ (d.h. keine „Gesellschafter“ oder „Aktionäre“), dafür aber Begünstigte, die aus dem Vermögen oder den Erträgen Zuwendungen der Stiftung erhalten können. 

Privatstiftungsvermögen im Scheidungsfall 

Die beschriebenen besonderen Wesensmerkmale der Privatstiftung haben zur Folge, dass das in die Stiftung eingebrachte Vermögen nicht automatisch Teil des im Zuge der Ehescheidung aufzuteilenden Vermögens ist, da der Stifter ja nicht mehr „Eigentümer“ des eingebrachten Vermögens ist. Bei Ehescheidungen stellt sich daher regelmäßig die Frage, ob und in welchem Umfang dieses in die Stiftung eingebrachte Vermögen allenfalls doch in die Aufteilung miteinzubeziehen ist. Im Einzelfall ist daher zu prüfen, ob die Stiftungserrichtung als Umgehungsgeschäft diente oder ob die Stiftung in einer Weise genutzt wird, die faktisch ausschließlich einem Ehegatten zugutekommt. 

Auch für Fragen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt kann ein Stiftungsbezug relevant sein, nämlich insbesondere im Hinblick auf laufende Begünstigungen, die gegebenenfalls einen Einfluss auf nacheheliche Unterhaltszahlungen haben. 

Im Detail sind die Antworten auf diese Fragen komplex und bislang auch nur teilweise höchstgerichtlich geklärt. Im Scheidungsfall mit Stiftungsbezug ist daher genau zu prüfen, welche Rechte und Ansprüche den Ehegatten zustehen. 

Unsere besondere Expertise im Stiftungsrecht 

Als Wirtschaftsrechtskanzlei mit speziellem Fokus auf das Stiftungsrecht vertreten wir ständig rund 35 österreichische Privatstiftungen. Durch diese laufende Tätigkeit verfügen wir über fundierte Kenntnisse und langjährige praktische Erfahrung in diesem hochspezialisierten Rechtsgebiet. Diese Expertise macht uns besonders qualifiziert, wenn bei einer Ehescheidung auch Fragen zum Stiftungsrecht auftreten, denn eine Scheidung mit Stiftungsbezug erfordert mehr als allgemeine familienrechtliche Beratung. Nur wer die Strukturen einer Stiftung, die typischen Gestaltungsformen und die dazugehörige Judikatur kennt, kann die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen realistisch einschätzen. 

Unsere Mandant:innen profitieren davon, dass wir sowohl die familienrechtliche als auch die stiftungsrechtliche Perspektive in unsere Beratung einbeziehen. Die Anwält:innen der Kanzlei GIBEL ZIRM begleiten Sie durch das gesamte außergerichtliche und allenfalls gerichtliche Scheidungsverfahren und stellen sicher, dass Ihre Rechte in Bezug auf Stiftung und Vermögensaufteilung gewahrt bleiben. 

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