Editorial

Die aktuelle Schwerpunktausgabe unseres Magazins setzt sich mit diversen Fragestellungen des Erbrechts und der Planung der Vermögensweitergabe auseinander. 

Die Aspekte, die bei der Vermögensweitergabe regelmäßig zu berücksichtigen sind, sind vielfältig: Für die konkrete Umsetzung der Vermögensübergabe ist daher - neben dem Willen eine klare Regelung zu treffen - eine Menge Fachwissen und ein hohes Maß an persönlichem Einfühlungsvermögen gefragt. Die Komplexität der Sachmaterie und die regelmäßig flankierenden Fragestellungen (Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Kunstrecht, Steuerrecht) verlangen umfassende und nachhaltige Gestaltungsvarianten sowie eine vorausschauende Planung.

Pünktlich zur Herausgabe unseres aktuellen Magazins dürfen wir Ihnen auch einen großen Erfolg in einen der wohl schillerndsten Verfahren der vergangenen Jahrzehnte vermelden. Die Rede ist vom Kunstnachlass von Franz West. Der Oberste Gerichtshof hat nun eine Klärung über das rechtliche Schicksal des Nachlasses von Franz West vorgenommen. Damit wurde die spektakuläre Auseinandersetzung um das Werk Franz Wests nunmehr endgültig zugunsten der Franz West Privatstiftung beendet.

Schließlich ist es in den vergangenen Jahren zudem immer wieder zu Änderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Vermögensübertragung gekommen, von denen die am 1.1.2017 in Kraft getretene Reform des Erbrechts zweifellos die wichtigste war. Die Reform sollte das zu einem guten Teil noch aus der Urfassung des ABGB bestehende Erbrecht modernisieren, wobei einer der Schwerpunkte auf die Novellierung des Pflichtteilsrechts gelegt wurde. Die Neuerung des Pflichtteilsrechtes wirft eine Vielzahl an Fragen auf. Auch hier konnten wir kürzlich eine bedeutende erbrechtliche Entscheidung des Obersten Gerichtshofs erwirken: Das Höchstgericht folgt in seiner Entscheidung zu 2 Ob 64/19d unserer Auffassung, wonach ein lebenslanges Wohnrecht des Erblassers den Wert einer von ihm geschenkten Liegenschaft bei der Pflichtteilsberechnung nicht schmälert (näheres dazu in unserem Magazin).

Wir wünschen Ihnen für diese bewegende Zeit alles Gute und viel Freude bei der Lektüre unseres Magazins! Bleiben Sie optimistisch und vor allem gesund!!!


Erich Gibel | Maximilian Zirm
David Stockhammer | Georg Männl

und das gesamte Team der GIBEL ZIRM Rechtsanwälte

 

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