Erbrechtsstreit um Franz West zugunsten der Franz West Privatstiftung beendet
Der Oberste Gerichtshof hat eine Klärung über das rechtliche Schicksal des Nachlasses von Franz West getroffen. Damit wurde die spektakuläre Auseinandersetzung um das Werk Franz Wests nunmehr endgültig beendet.
Franz West hatte - wenige Tage vor seinem Ableben - eine umfassende Regelung seines Vermögens vorgenommen. Einerseits hat er Frau und Kinder zu Erben eingesetzt und mit diversen Immobilien bedacht. Andererseits wollte Franz West, dass seine Kunst von seinem sonstigen (beträchtlichen) Vermögen getrennt und in die von ihm errichtete Stiftung eingebracht wird. Damit sollte sichergestellt sein, dass die Förderung und Erhaltung seines Werks in weiterer Folge losgelöst von seinen Kindern und seiner Frau durch die von ihm errichtete Stiftung erfolgen kann. Daher gründete Franz West die Franz West Privatstiftung und widmete dieser sein gesamtes Werk.
Witwe und Kinder haben bereits kurz nach dem Ableben des Künstlers eine Klage eingebracht, mit welcher die Einbringung der Kunstwerke in die Franz West Privatstiftung mit Formalargumenten (letztlich erfolgreich) angefochten wurde. Ein teuer erkaufter Pyrrhussieg; Franz West hat in seinem Testament nämlich vorgesehen, dass die von ihm eingesetzten Erben (Witwe und Kinder) ihr Erbrecht verlieren, sollten sie seine Widmung an die Stiftung je anfechten.
Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr bestätigt, dass die (zwischenzeitig verstorbene) Witwe und die Kinder ihr Erbrecht verloren haben, wodurch die Schwester von Franz West als Erbin das gesamte Nachlassvermögen erhält. Die Schwester von Franz West hat mit der Franz West Privatstiftung wiederum vereinbart, in Umsetzung der Wünsche ihres Bruders dessen Kunstwerke und Kunstsammlung an die Franz West Privatstiftung zu übertragen.
Nach den Worten von Dr. Erich Gibel und Mag. David Stockhammer (Gibel Zirm Rechtsanwälte), die die Schwester von Franz West im Verlassenschaftsverfahren vertreten haben, ist diese überglücklich, dass durch die vorliegende Gerichtsentscheidung nunmehr endlich die Umsetzung der Wünsche ihres verstorbenen Bruders bezüglich seines Werkes sichergestellt ist und die Franz West Privatstiftung ihre erfolgreiche Arbeit rechtlich abgesichert fortführen kann.
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