Ob Unternehmensverkauf, Unternehmenskauf oder Fusion – jede Unternehmenstransaktion bringt wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Herausforderungen mit sich. Expert:innen bei der Planung, Strukturierung und Umsetzung des Deals zu Rate zu ziehen, ist essenziell und kann zahlreichen rechtlichen Fallstricken und damit verbundenen finanziellen Folgen vorbeugen. Unsere auf den M&A-Bereich spezialisierten Anwält:innen begleiten Sie in jeder Phase der Transaktion und stellen sicher, dass Ihre Interessen optimal gewahrt bleiben.
Leistungen und Angebot
Ihre Ansprechpartner:innen
Individuelle M&A-Beratung als Erfolgsfaktor
Unsere Anwält:innen unterstützen Sie bei Verhandlungen für den Unternehmenskauf oder -verkauf, bereiten sämtliche im Rahmen der Verhandlungsgespräche notwendigen Vereinbarungen (wie etwa Letter of Intent, Vertraulichkeits- und Exklusivitätsvereinbarung, Memorandum of Understanding) vor und begleiten Sie vollumfassend von der Durchführung der Due Diligence über das Signing bis hin zum Closing.
Bei einer Unternehmenstransaktion ist es wichtig, sämtliche relevanten rechtlichen Aspekte ganzheitlich zu beachten und auch vermeintliche „Randthemen“ juristisch nicht ungeprüft zu lassen. Mit unserer rechtsgebietsübergreifenden Expertise beraten wir unsere Mandant:innen bei Unternehmenstransaktionen regelmäßig auch hinsichtlich immobilien- und mietrechtlicher Fragestellungen, wie etwa bei der Übernahme von Mietrechten, bei arbeits- und wettbewerbsrechtlichen Aspekten oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Immaterialgüterrechten (Patenten, Marken, etc.). Unser Anspruch ist stets eine lösungsorientierte und maßgeschneiderte Transaktionsabwicklung unter Beachtung sämtlicher wirtschaftlicher und steuerlicher Faktoren. Dabei haben wir immer das Ziel vor Augen, die Unternehmensstrategie unserer Mandant:innen erfolgreich umzusetzen.
Auch nach Abschluss der Transaktion beraten wir unsere Mandant:innen bei etwaigen Umstrukturierungsmaßnahmen. Im Falle des Falles unterstützten wir Sie bei der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aus einem Unternehmenskaufvertrag bzw. Anteilsabtretungsvertrag.
Rechtssichere M&A-Deals
GIBEL ZIRM Rechtsanwälte berät Sie mit umfassender rechtlicher Expertise und strategischem Weitblick in sämtlichen rechtlichen Belangen rund um Ihren Unternehmenskauf oder -verkauf. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg für eine erfolgreiche Transaktion ebnen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin und entdecken Sie, warum GIBEL ZIRM für Sie der perfekte Partner im Bereich M&A ist.