Praxisübergabe
Wir unterstützen Ärzte bei der rechtlich ordnungsgemäßen Weitergabe sowie bei der Übernahme einer Praxis. Dabei strukturieren und begleiten wir den gesamten Verkaufsprozess und gestalten entsprechende vertragliche Abwicklung.
Der Wert einer Praxis besteht aus der Summe ihrer Vermögensgegenstände (sogenannten Assets), welche sich in materielle und ideelle Werte gliedern lassen. Bei deren Verkauf tun sich regelmäßig rechtlich diffizile Fragen auf: insbesondere die Übernahme des Personals, die mietrechtliche Situation, die Übernahme von EDV-Systemen samt IT-Verträgen, aber vor allem der ordnungsgemäße Umgang mit Patientendaten sowie die Bewertung und Übernahme eines Patientenstocks, von welchem meist eine gewisse Umsatzerwartung abhängt, sind ganz wesentliche Punkte bei der Übernahme einer Arztpraxis.
Der Verkauf und die Übergabe von Patientendaten werden durch die ärztliche Verschwiegenheitspflicht aber auch durch die Einführung der DSGVO erschwert (siehe dazu unseren Newsletter). Denn Patienten sind (genauso wie Klienten) kein Rechtsgut das „verkauft“ werden kann (wie bspw. ein Ultraschallgerät).
All dies muss aber kein „Showstopper“ sein: Um den „Deal“ einer Praxisübernahme erfolgreich werden zu lassen bedarf es eben geeigneter Strukturen, welche wir in Form von zielgerichteten Verträgen (zwischen den Ärzten) und passenden Zustimmungserklärungen (mit den Patienten) stets individuell gestalten.
Bei der Ermittlung eines realistischen Wertes für die Praxis arbeiten wir regelmäßig mit darauf spezialisierten Experten zusammen.
Checkliste für Praxisübergabe
- Bestandaufnahme über Patientendaten und Patientenstock
- Assetliste anlegen
- Vertragscheck (Überprüfung sämtlicher laufender Verträge)
- Klärung der mietrechtlichen Situation (Praxisräumlichkeiten)
- Praxiswert ermitteln
- Frage der Möglichkeit einer „Übergabepraxis“ klären
- Vertragsgestaltung zwischen Übergeber und Übernehmer
- Einverständniserklärung zur Übernahme von Patientendaten
- Ärztekammer über Beendigung der beruflichen Tätigkeit informieren
- Patienten über die Übergabe informieren
- Werbung/PR- Maßnahmen
- Berufshaftpflichtversicherung prüfen