Syndikatsverträge, auch bekannt als Stimmbindungsverträge, sind ein wesentliches Instrument zur rechtssicheren Organisation der Zusammenarbeit zwischen Gesellschaftern. Dank erfahrener Anwält:innen im Gesellschaftsrecht berät GIBEL ZIRM Sie umfassend zur Erstellung, Prüfung und rechtlichen Durchsetzung solcher Vereinbarungen.
Leistungen und Angebot zu Unternehmensgründung
Wann und wozu ein Syndikatsvertrag?
Um die gemeinsame Zielverfolgung abzusichern, können zwischen Gesellschafter.innen zusätzlich zum Gesellschaftsvertrag sog. Syndikatsverträge (Stimmbindungsverträge, Aktionärsvereinbarungen) abgeschlossen werden. Syndikatsverträge regeln vor allem künftiges Abstimmungsverhalten zwischen Gesellschafter:innen bzw. die Ausübung des Stimmrechts. Syndikatsverträge können auch Regelungen über die Finanzierung der Gesellschaft (z.B. Verpflichtung zu Zu- und Nachschüssen) oder über Übertragung von Gesellschaftsanteilen (z.B. Aufgriffs- und Vorkaufsrechte) zum Inhalt haben.
Syndikatsverträge begründen ein Dauerschuldverhältnis zwischen Gesellschaftern. Ein syndikatswidriges Verhalten kann eine Schadenersatzpflicht eines Gesellschafters auslösen. Genaue Regelungen in Syndikatsverträgen über den Umfang der Stimmbindung und den Inhalt der Verpflichtungen einzelner Gesellschafter sind unerlässlich. Insbesondere ist es wichtig, Regelungen zu Ausstiegs- bzw. Kündigungsmöglichkeiten genau zu überlegen, um vor allem das Risiko einer überraschenden Kündigung zu minimieren.
Wir beraten unsere Mandanten bei Abschluss von Stimmbindungsvereinbarungen und gestalten maßgeschneiderte Syndikatsverträge, welche die Vorstellungen und Ziele unserer Mandanten bestmöglich berücksichtigen. Wir vertreten unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche infolge eines syndikatswidrigen Verhaltens ihrer Mitgesellschafter oder auch in Gerichtsverfahren zur Durchsetzung des syndikatskonformen Vorgehens durch Klage oder einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung.
Syndikatsvertrag gewünscht? Wir beraten Sie
Ob als Gesellschafter einer bestehenden Gesellschaft oder als Beteiligter in einer Start-up-Struktur – unsere spezialisierten Rechtsanwält:innen für Gesellschaftsrecht stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Profitieren Sie von unserer Erfahrung in der rechtssicheren Ausgestaltung komplexer Gesellschaftsverhältnisse. Kontaktieren Sie uns noch heute.