Whistleblowing Hinweise rechtssicher und vertraulich behandeln

Hinweisgeber:innen spielen eine zentrale Rolle bei der Aufdeckung von Missständen in Unternehmen und Organisationen. Doch dieses Vertrauen braucht sichere Kanäle. Hinweisgebersysteme stellen hohe Anforderungen an den rechtssicheren Umgang mit sensiblen Informationen. Wir sorgen dafür, dass Hinweise diskret, gesetzeskonform und wirksam behandelt werden – zum Schutz aller Beteiligten.

Umsetzung des Hinweisgeberschutzes 

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind viele Unternehmen verpflichtet, interne Meldestellen für Hinweisgeber einzurichten. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen beim Aufbau und Betrieb gesetzeskonformer Hinweisgebersysteme gemäß dem HinSchG sowie der EU-Whistleblower-Richtlinie. Wir begleiten Sie rechtlich fundiert bei der Gestaltung interner Meldestellen und schulen Ihre Ansprechpersonen. 

Unsere Leistungen im Bereich Whistleblowing 

  • Einrichtung und rechtliche Gestaltung interner Meldestellen 
  • Entwicklung transparenter, DSGVO-konformer Meldeverfahren 
  • Erstellung von Richtlinien und Kommunikationskonzepten 
  • Schulung von Vertrauenspersonen und Compliance-Beauftragten 
  • Unterstützung bei der rechtlichen Bewertung eingehender Meldungen und der Umsetzung notwendiger Maßnahmen 
  • Beratung im Spannungsfeld zwischen Hinweisgeberschutz, Arbeitsrecht und Unternehmensinteressen 

Wie das Compliance-Management-System stärkt auch ein funktionierendes Whistleblowing-System die Integrität Ihrer Organisation und signalisiert Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und Aufsichtsbehörden. GIBEL ZIRM Rechtsanwälte unterstützt Sie dabei mit fachlicher Expertise und maßgeschneiderten Lösungen – zuverlässig, diskret und praxisnah. 

Kontaktieren Sie uns!

Schildern Sie Ihr Anliegen, unsere Expert:innen helfen weiter.

Wünschen Sie einen Rückruf oder eine Antwort per E-Mail?