Die Privatstiftung als Instrument der Nachlassplanung

Wer in Österreich substanzielles Vermögen aufgebaut hat, steht früher oder später vor der Frage: Wie soll dieses Vermögen an die nächste Generation übergehen – geordnet, gesichert und ohne Streit? Das klassische Erbrecht bietet bewährte, aber begrenzte Instrumente. Die Privatstiftung eröffnet einen anderen Weg: strukturiert, flexibel, generationenübergreifend. Dieser Beitrag zeigt, wann und warum sie das überlegene Instrument der Nachlassplanung ist.

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Die Privatstiftung: Was steckt dahinter?

Stifter einer Privatstiftung können eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen sein; eine Privatstiftung von Todes wegen kann allerdings nur einen Stifter haben.  Mit der Errichtung überträgt der Stifter Vermögen auf eine eigene Rechtspersönlichkeit – die Stiftung gehört niemandem, weder dem Stifter selbst noch den Begünstigten.

Die Stiftungserklärung hat jedenfalls zu enthalten: die Widmung des Vermögens, den Stiftungszweck, die Bezeichnung des Begünstigten oder die Angabe einer Stelle, die den Begünstigten festzustellen hat, sowie den Namen und den Sitz der Privatstiftung.  Darüber hinaus bietet das Gesetz erheblichen Gestaltungsspielraum: Die Stiftungserklärung kann die nähere Bestimmung weiterer Begünstigter, die Festlegung eines Mindestvermögensstands, der durch Zuwendungen an Begünstigte nicht geschmälert werden darf, sowie die Bestimmung eines Letztbegünstigten enthalten. 

Warum die Privatstiftung bei der Nachlassplanung überzeugt

1. Vermögensschutz: Was der Stiftung gehört, ist geschützt

Mit der Übertragung des Vermögens auf die Privatstiftung scheidet dieses aus dem persönlichen Vermögen des Stifters aus. Das bedeutet für Sie konkret: Das Stiftungsvermögen haftet grundsätzlich nicht für persönliche Schulden des Stifters oder der Begünstigten. Gläubiger – auch jene von Familienmitgliedern, die unternehmerisch tätig sind – können in der Regel nicht auf das Stiftungsvermögen zugreifen. Gerade für Unternehmerfamilien schafft das langfristige Sicherheit.

2. Maßgeschneiderte Begünstigtenregelungen

Nach dem Entstehen einer Privatstiftung kann die Stiftungserklärung vom Stifter nur geändert werden, wenn er sich Änderungen vorbehalten hat.  Wer diesen Vorbehalt in der Stiftungsurkunde verankert, behält zu Lebzeiten die Möglichkeit, auf veränderte Familienverhältnisse – Scheidungen, Zerwürfnisse, neue Nachkommen – zu reagieren und die Begünstigtenregelung entsprechend anzupassen.

Bei der Festlegung von Begünstigen und beim Vorbehalt ist des Änderungsrechtes ist (wie bei der Errichtung einer Privatstiftung im Allgemeinen) stets das Pflichtteilsrecht im Blick zu behalten!

3. Langfristige Vermögenssicherung über Generationen

Eine nicht gemeinnützige Privatstiftung, deren überwiegender Zweck die Versorgung von natürlichen Personen ist, kann bis zu 100 Jahre dauern; alle Letztbegünstigten können einstimmig beschließen, die Privatstiftung für einen weiteren Zeitraum von jeweils längstens 100 Jahren fortzusetzen. 

Das ermöglicht, was das klassische Erbrecht nicht leisten kann: Vermögen bleibt zusammen – über Generationen hinweg, ohne bei jedem Todesfall neu aufgeteilt, bewertet und möglicherweise zersplittert zu werden.

4. Vermeidung von Erbstreitigkeiten

Erbauseinandersetzungen zählen zu den häufigsten Konfliktursachen innerhalb von Familien. Die Privatstiftung schafft klare Verhältnisse: Der Stifterwille ist in der Stiftungsurkunde verbindlich niedergelegt. Es gibt keinen Verhandlungsspielraum unter Erben, keine strittigen Auslegungsfragen und keine ungeklärten Bewertungsfragen bei Unternehmensanteilen oder Immobilien (allerdings auch hier: Pflichtteilsrecht beachten). Wer rechtzeitig eine Privatstiftung errichtet, regelt die Weitergabe seines Vermögens eindeutig – und entzieht künftigen Streitigkeiten damit die Grundlage, bevor sie entstehen.

Typische Anwendungsfälle

Die Privatstiftung als Instrument der Nachlassplanung bewährt sich insbesondere in folgenden Situationen:

  • Unternehmensnachfolge: Beteiligungen an einer GmbH oder AG werden in die Stiftung eingebracht – der Betrieb bleibt zusammen, Gewinne werden kontrolliert an die Familie ausgeschüttet. Hinzu kommen spezifische steuerliche Vorteile bei der Haltung von Beteiligungen, die im Rahmen einer individuellen Beratung strukturiert werden können.
  • Immobilienvermögen: Liegenschaften werden nicht aufgeteilt, Mieteinnahmen fließen über die Stiftung an die Begünstigten.
  • Patchwork-Familien: Klare, vorab festgelegte Versorgungsstrukturen verhindern Konflikte zwischen Kindern aus verschiedenen Beziehungen.
  • Schutz vor unternehmerischen Haftungsrisiken: Das Stiftungsvermögen ist gegenüber persönlichen Gläubigern der Familienmitglieder grundsätzlich geschützt.
  • Langfristige Versorgung: Pflegebedürftige Angehörige oder minderjährige Kinder können dauerhaft und unabhängig von der Zustimmung anderer Familienmitglieder abgesichert werden.

Fazit: Früh planen, nachhaltig sichern

Die Privatstiftung als Nachlassplanungsinstrument bietet Schutz, Gestaltungsfreiheit und – in Verbindung mit einer steuerrechtlichen Beratung – erhebliche steuerliche Planungschancen, die letztwillige Verfügungen in dieser Form leisten können. Der Schlüssel liegt in der sorgfältigen Ausgestaltung der Stiftungsurkunde: Nach dem Entstehen der Privatstiftung kann die Stiftungserklärung vom Stifter nur dann geändert werden, wenn er sich Änderungen vorbehalten hat.  Fehler bei der Errichtung sind schwer zu korrigieren; eine gut durchdachte Stiftungserklärung hingegen ist ein dauerhafter Garant für die Umsetzung des Stifterwillens.

Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtlichen Strukturierung Ihrer Nachlassplanung – von der ersten Konzeption bis zur Errichtung der Privatstiftung.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist eine Privatstiftung als Instrument der Nachlassplanung? 

Eine Privatstiftung ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, auf die der Stifter Vermögen überträgt. Sie verwaltet dieses Vermögen nach den Regeln der Stiftungsurkunde und verteilt Erträge oder Substanz an die vom Stifter bestimmten Begünstigten – auch über mehrere Generationen hinweg.

Wann ist eine Privatstiftung sinnvoller als die klassische Vererbung?

Immer dann, wenn Vermögen strukturiert zusammengehalten, über mehrere Generationen gesichert und nach individuellen Bedingungen verteilt werden soll – und wenn Erbstreitigkeiten vorgebeugt werden soll.

Wie lange kann eine Privatstiftung bestehen?

Eine nicht gemeinnützige Privatstiftung, deren überwiegender Zweck die Versorgung von natürlichen Personen ist, kann bis zu 100 Jahre dauern, wobei alle Letztbegünstigten einstimmig die Fortsetzung für jeweils weitere 100 Jahre beschließen können. 

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