Milka Miličić
Rechtsanwältin
Carla Zimmermann-Gassner
Rechtsanwältin

DIE FLEXIBLE KAPITALGESELLSCHAFT

Nach jahrelangen Ankündigungen steht nun die Einführung einer neuen Gesellschaftsform in Österreich bevor. Der Nationalrat wird demnächst über das neue FlexKapGG abstimmen. Die „Flexible Kapitalgesellschaft“ stellt eine neue Form der Kapitalgesellschaft dar, welche im Vergleich zu GmbH bzw AG diverse Erleichterungen bieten und insbesondere für Start-Ups attraktiv sein wird.

Die Einführung des neuen FlexKapGG ist das Kernstück des demnächst zu beschließenden Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2023, welches insbesondere die folgenden Novellierungen im Gesellschaftsrecht mit sich bringt:

  • Neue Rechtsform „Flexible Kapitalgesellschaft“ (auch Flexible Company) mit folgenden Neuerungen:
  • Mindeststammkapital EUR 10.000,--
  • Einführung von Unternehmenswert-Anteilen (insbesondere für Mitarbeiterbeteiligung)
  • Neue Form der Kapitalaufbringung
  • Vereinfachte Form der Anteilsübertragung (Wegfall der Notariatsaktpflicht)
  • Möglichkeit einer Beschlussfassung bzw Stimmabgabe via E-Mail
  • Split voting etc.
  • Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei der GmbH von bisher EUR 35.000,-- auf EUR 10.000,-- unter gleichzeitiger Abschaffung der Gründungsprivilegierung des bisherigen § 10b GmbHG

Das Inkrafttreten der genannten Gesetzesvorhaben ist für 1.1.2024 geplant. In den kommenden Wochen werden wir über die einzelnen Neuerungen inhaltlich näher berichten und freuen uns bald auch über die Erscheinung unseres Praxishandbuches zur Flexiblen Kapitalgesellschaft informieren zu dürfen. Für Fragen und rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der neuen Flexiblen Kapitalgesellschaft stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Milka Milicic | Rechtsanwältinm.milicic@gibelzirm.com

Carla Zimmermann-Gassner | Rechtsanwältinc.zimmermann@gibelzirm.com

 

Bild: © Vasyl Dolmatov ID:881484382 | istockphoto.com