Im Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen wir unsere Klienten bei der Finanzierung von Projekten und beraten diese bei diversen Kapitalmarkttransaktionen und in der Vertragsgestaltung derselben. Wir berücksichtigen hierbei auch aktuelle Auflagen und auf aufsichtsrechtliche Vorgaben seitens der FMA. Im Zusammenhang damit vertreten wir Finanzmarktteilnehmer in Verfahren vor der FMA und den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts (Konzessionen, Maßnahmenverfahren, Strafverfahren) und beraten diese auch in sämtlichen Belangen rund um das Thema Compliance.
Abgerundet wird unsere Tätigkeit durch die Begleitung gesellschaftsrechtlicher Vorgänge, die Beratung und Unterstützung von Aufsichtsräten bei der Erstellung interner Kontrollsysteme und die Vorbereitung von Hauptversammlungen.
Schließlich vertreten wir unsere Mandanten auch in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten vor Gerichten, allen voran in Anlegerprozessen.
Leistungen und Angebot
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Beratung und Vertragsgestaltung bei Projektfinanzierung und Kapitalmarkttransaktionen
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Vertretung in sämtlichen Verfahren vor der FMA
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Rechtsmittel gegen FMA-Bescheide: Beschwerde an BVwG und VfGH, Revision an VwGH
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Beratung börsenotierter Unternehmen beim Thema Compliance
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Beratung von Gesellschaftsorganen (Aufsichtsrat, Vorstand)
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Vorbereitung von Hauptversammlungen
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Gerichtliche Vertretung in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten