Bauträgerprojekte Erstklassige Rechtsberatung für erfolgreiche Projektentwicklung

GIBEL ZIRM Rechtsanwälte unterstützt Bauträger und Entwickler von Immobilienprojekten in allen Phasen eines Bauvorhabens – vom Ankauf der Liegenschaft über die Errichtung des Gebäudes bis hin zum Abverkauf der einzelnen Einheiten. Mit unserer umfassenden rechtlichen Expertise im Immobilien- und Bauträgervertragsrecht begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und sorgen dafür, dass Ihre Projekte erfolgreich und reibungslos abgewickelt werden.

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Umfassende Begleitung von BTVG-Projekten 

Wir stehen Bauträgern von Beginn des Projektes an zur Seite, wie etwa beim Erwerb des Grundstücks, der Projektfinanzierung oder im Zusammenhang mit allenfalls notwendigen Umwidmungen von Grundstücken. Außerdem vertreten unsere Rechtsanwält:innen Sie im Bauverfahren bei Erlangung von Baubewilligungen sowie bei Einwendungen von Nachbarn.  

Vielfach werden Wohnungen bereits vor der Fertigstellung des Bauvorhabens an Konsumenten verkauft. In diesem Fall ist es zwingend erforderlich, dass die Abwicklung der Kauf- und Bauträgerverträge nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) erfolgt. Da das BTVG sehr weitreichende Konsequenzen bei nicht gesetzmäßig errichteten Verträgen vorsieht, ist eine umsichtige Vertragsgestaltung und eine hohe fachliche Expertise unerlässlich. Wir sorgen mit größter Professionalität dafür, dass Ihre Verträge rechtlich einwandfrei erstellt und abgewickelt werden. 

Neben der rechtlichen Beratung von Bauträgern betreuen wir auch Erwerber von Bauträgerobjekten. Wir prüfen und verhandeln Kauf- und Bauträgerverträge mit einem Blick für das Wesentliche, um sicherzustellen, dass die Käufer bestmöglich abgesichert sind und ihre Interessen umfassend gewahrt bleiben. 

Rechtssicherheit für Ihre Bauträgerprojekte 

Unsere Dienstleistungen richten sich sowohl an Bauträger und Bauunternehmen, die Neubauten – sei es ein kleines Neubauprojekt oder großvolumige Wohnanlagen – entwickeln, als auch an Erwerber von Bauträgerobjekten. Mit unserer umfassenden Erfahrung im Bauträgervertragsrecht stehen wir Ihnen als vertrauensvoller Partner zur Seite. Kontaktieren Sie uns noch heute. 

Häufig gestellte Fragen

Anwaltliche Beratung ist sowohl beim Ankauf als auch beim Verkauf einer Immobilie sinnvoll, wobei eine möglichst frühe Beauftragung und Kontaktaufnahme mit Ihrer Rechtsanwaltskanzlei das bestmögliche Ergebnis sicherstellt. Auch während Sie Eigentümer:in einer Immobilie sind, können sich zahlreiche rechtliche Fragen mit Miteigentümer:innen, Mieter:innen oder Nachbar:innen stellen, die eine professionelle Vertragsgestaltung oder die Begleitung gerichtlicher Verfahren erforderlich machen.

Bei Bauträgerprojekten, welche eine Zahlung des Erwerbers an den Bauträger vor der Fertigstellung vorsehen, ist das Bauträgervertragsgesetz (kurz BTVG) anzuwenden. Das BTVG sieht dabei bestimmte Mindestinhalte des Kaufvertrags vor und gibt auch Vorgaben für die Abwicklung des Kaufs. Vorgesehen sind hierbei vorvertragliche Aufklärungspflichten, die bestimmte Angabe des Kaufgegenstands sowie der Fristen zur Übergabe und Fertigstellung der gekauften Immobilien. Verpflichtend ist zudem die Absicherung des Erwerbers für geleistete Zahlungen, welche grundsätzlich nach Baufortschritt gemäß einem vom Gesetz vorgegebenen Ratenplan erfolgen.

Bei der Entwicklung und Nutzung von Immobilien stellen sich zuerst öffentlich-rechtliche Fragen. Zu beachten sind die Flächenwidmung, die jeweilige Bauordnung sowie der Bebauungsplan. Auch bestehende Bewilligungen und der Baukonsens können hier relevant sein. Neben den öffentlich-rechtlichen Gesichtspunkten sind auch privatrechtliche Punkte zu beachten. Abhängig von den Immobilien ist das Wohnungseigentumsrecht, bei Kauf von vermieteten Objekten das Mietrecht und das Nachbarrecht sowie sämtliche vertragliche Regelungen und Begleitung zum An- und Verkauf. Es empfiehlt sich ebenso die Versorgung der Liegenschaft sowie die Zu- und Abfahrt zur Liegenschaft sowie zu den umliegenden Liegenschaften im Hinblick auf mögliche Servituten zu prüfen.

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