Ein Baubewilligungsverfahren ist die rechtliche Grundlage für jedes Bauvorhaben. Insbesondere bei größeren Projekten kann ein solches Bauverfahren jedoch erhebliche Hürden mit sich bringen. Denn hier treffen unterschiedliche Interessen aufeinander: Bauherren möchten ihr Projekt rasch und effizient umsetzen, während Nachbarn in der Nutzung ihres Grundstücks nicht eingeschränkt werden wollen. Konflikte sind daher häufig und können ein Vorhaben erheblich verzögern oder sogar verhindern. Unsere Expert:innen stehen an Ihrer Seite – sowohl vor der Behörde bzw. dem Gericht oder bei einer Lösungsfindung gegenüber anderen Akteuren.
Leistungen und Angebot zu Stadtentwicklung
Umfassende rechtliche Vertretung in baubehördlichen Verfahren
GIBEL ZIRM Rechtsanwälte begleitet Sie umfassend in allen Phasen des Bauverfahrens. Wir prüfen die rechtlichen Rahmenbedingungen bereits in der Planungsphase, analysieren Bebauungsbestimmungen und geben eine fundierte Einschätzung zu Genehmigungschancen und möglichen Stolpersteinen. Wir unterstützen bei der Erstellung und Einreichung von Bauansuchen, übernehmen die rechtssichere Kommunikation mit Behörden und vertreten Sie im gesamten Verfahren.
Ein besonderes Augenmerk muss auf die Auseinandersetzung mit Einwendungen von Nachbarn gelegt werden. Wir prüfen – oftmals in Kooperation mit Ziviltechnikern –, ob und in welchem Umfang solche Einwendungen berechtigt sind, und entwickeln mit dem nötigen Fingerspitzengefühl Strategien, um diese abzuwehren oder einvernehmliche Lösungen zu erzielen.
Darüber hinaus beraten wir zu Schnittstellen mit anderen Rechtsbereichen – etwa Raumordnungsrecht oder Denkmalschutz – und stellen sicher, dass Ihr Bauvorhaben von Beginn an auf rechtlich stabilem Fundament steht.
Ihr Vorteil: Gesamtheitliche und effiziente Beratung
Mit unserer Erfahrung im Bau- und Immobilienrecht minimieren Sie Verzögerungen und Risiken im Baubewilligungsverfahren, gewinnen Planungssicherheit und schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche Projektrealisierung. Wir sorgen dafür, dass Ihr Vorhaben nicht an formalen Hürden oder unbegründeten Einwendungen scheitert, sondern rechtssicher umgesetzt werden kann.