Die Umwidmung von Grundstücken ist ein entscheidender Schritt bei der Realisierung von Bau- und Immobilienprojekten. Ob Sie ein unbebautes Grundstück erwerben, eine bestehende Liegenschaft entwickeln oder eine Nutzungsänderung planen – die richtige Widmung ist die Grundlage für jedes Vorhaben. Gleichzeitig ist der Prozess komplex und mit zahlreichen rechtlichen sowie behördlichen Anforderungen verbunden. Zum Zwecke einer erfolgreichen und effizienten Abwicklung stehen Ihnen unsere Expert:innen im Bau- und Immobilienrecht helfend zur Seite.
Leistungen und Angebot zu Stadtentwicklung
Was bedeutet „Umwidmung“?
Unter einer Umwidmung versteht man die Änderung der im Flächenwidmungsplan festgelegten Nutzung – etwa von Grünland in Bauland oder von Wohngebiet in Betriebsgebiet. Eine solche Änderung eröffnet neue Möglichkeiten, ist jedoch an klare gesetzliche Vorgaben und das Mitwirken verschiedener Behörden gebunden.
Die Nutzung von Grundstücken muss der Flächenwidmung entsprechen. In den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen bestimmt die Gemeinde konkret für jedes Grundstück die Nutzungsart, damit das gesamte Gemeindegebiet räumlich und funktionell gegliedert wird.
Umwidmungen sind oft ein entscheidender Schritt für die Realisierung von Immobilien- und Bauprojekten. Sie erfordern ein sorgfältiges Vorgehen, da unterschiedliche Rechtsbereiche – vom Bau- und Raumordnungsrecht bis hin zu Nachbar- und Umweltrecht – ineinandergreifen. Jeder Fall ist individuell und bedarf einer maßgeschneiderten Lösung.
Lösungen für komplexe Verfahren
Die Anwält:innen der Kanzlei GIBEL ZIRM begleiten Sie in allen Stadien des Verfahrens: von der Prüfung der rechtlichen Ausgangslage über die Erstellung von Anträgen und Stellungnahmen bis hin zur Vertretung vor Behörden und Gerichten. Auch in Verhandlungen mit Nachbarn und anderen Beteiligten stehen wir an Ihrer Seite, um Ihr Projekt rechtssicher und effizient umzusetzen.